Das Umgangsrecht – Welche Rechte haben Väter?

Die Zahl der jährlichen Scheidungen liegt schon seit einigen Jahren konstant bei circa 200.000. In den meisten Fällen lebt das Kind anschließend bei seiner Mutter. Die Rechte des Vaters sind aber nicht zu vernachlässigen und könnten künftig sogar gestärkt werden. Die wichtigsten Informationen zum Umgangsrecht des Vaters lesen Sie im Folgenden.

Wenngleich nach einer Scheidung nicht unbedingt beide Elternteile das Sorgerecht innehaben, so haben sie doch stets ein Umgangsrecht mit ihren Kindern. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist dieses in § 1684 Abs. 1 folgendermaßen formuliert: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“


Selbst wenn das Kind nach der Scheidung bei der Mutter lebt, steht dem Vater somit zu, sein Kind regelmäßig zu sehen und mit ihm Zeit zu verbringen. Wie oft und wie lange dieser Umgang jeweils erfolgt, basiert jedoch auf individuellen Vereinbarungen der Geschiedenen.


Residenzmodell

Es existieren im Grunde zwei Lösungsmodelle für das Umgangsrecht. Das sind zum einen das Residenzmodell und zum anderen das Wechselmodell.

Zurzeit wird das Residenzmodell noch deutlich häufiger angewandt. Hierbei hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt und ständigen Wohnsitz bei nur einem Elternteil – meistens bei der Mutter. Der Vater erhält dann lediglich ein Besuchsrecht und darf zum Beispiel an bestimmten Tagen in der Woche etwas mit dem Kind unternehmen. Es gibt bestimmte Richtwerte für die Besuchsdauer, welche sich am Kindeswohl orientieren.
 

Alter des KindesHäufigkeit der empfohlenen Besuchszeiten
Kleinkinder (bis zum 3. Lebensjahr)einmal in der Woche für etwa fünf Stunden
Kindergartenkinder (3 bis 6 Jahre)einmal in der Woche ganztags oder jede zweite Woche zwei Tage
Schulpflichtige Kinder (7 bis 10 Jahre)jedes komplette zweite Wochenende

Liegen die Wohnorte der Elternteile jedoch sehr weit voneinander entfernt, können andere Besuchszeiträume sinnvoller sein, zum Beispiel in den Schulferien mehrere Wochen am Stück. Auch für Feiertage, wie Weihnachten und Geburtstage, müssen gesonderte Regelungen getroffen werden.
 

Wechselmodell

Beim Wechselmodell teilen sich Vater und Mutter die Erziehung des Nachwuchses, welcher bei jedem Elternteil jeweils die Hälfte seiner Zeit verbringt. Vor allem wenn die Wohnorte der Ex-Partner nicht zu weit voneinander entfernt liegen, sodass das Kind weiterhin in seinem gewohnten sozialen und schulischen Umfeld lebt, bietet sich das Modell des – beispielsweise monatlichen – Wechselwohnens an. Neue Studien aus Schweden ergaben außerdem, dass es Scheidungskindern mit diesem Modell langfristig besser geht als denen, die nur bei einem Elternteil wohnen. Auch von deutschen Familien wird das Wechselmodell immer häufiger gewählt. Aus diesem Grund will die FDP das Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel machen. Damit würden vor allem die Rechte der Väter gestärkt, da diese im Residenzmodell meist das Nachsehen haben. Wegen Gegenstimmen von den Grünen und der CDU ist aber noch keine entsprechende Entscheidung getroffen worden.

Mehr zum Umgangsrecht für Väter lesen Sie unter www.scheidungsrecht.org/umgangsrecht-vater.