Grundsatzurteil stärkt Väterrechte: Mitbetreuung senkt Unterhaltspflicht
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig sorgt für Aufmerksamkeit – und Hoffnung bei vielen getrennt lebenden Vätern. Das Gericht stellte klar: Wer sich in nennenswertem Umfang an der Betreuung seiner Kinder beteiligt, muss künftig möglicherweise weniger Unterhalt zahlen. Damit wurde ein Signal gesetzt, das längst überfällig war – weg vom veralteten Modell „einer betreut, einer zahlt“ hin zu einer gerechteren Verteilung von Verantwortung und finanzieller Last.
Die Kernaussage des Urteils
Im Kern besagt das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 4. April 2025 (Az.: 1 UF 136/24): Wenn ein Elternteil – häufig der Vater – das Kind zu mindestens 35 Prozent betreut, kann das Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht haben. Das bedeutet, dass in solchen Fällen eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle vorgenommen werden kann, was zu einer geringeren Unterhaltszahlung führt.
Das Gericht stellte zudem klar, dass bei der Ermittlung der Betreuungsanteile nicht gewertet wird, ob der betreuende Elternteil „nur spielt“ oder „Hausaufgaben macht“ – allein die tatsächlichen Betreuungszeiten zählen.
Was bedeutet das konkret für Väter?
Wenn ein Vater nach der Trennung nicht nur jedes zweite Wochenende Zeit mit seinem Kind verbringt, sondern aktiv und regelmäßig an der Betreuung beteiligt ist – zum Beispiel zwei bis drei Tage pro Woche – dann spricht man von einer erweiterten Umgangsregelung oder sogar einer Mitbetreuung.
In der Vergangenheit wurden solche Betreuungsmodelle kaum berücksichtigt – finanziell hatte der betreuende Vater oft nichts davon. Das ändert sich nun: Mitbetreuung kann zur Senkung der monatlichen Unterhaltssumme führen, weil die Belastung beider Elternteile gerechter bewertet wird.
Ein Beispiel aus der Praxis
Nehmen wir an, Vater Thomas lebt getrennt von der Mutter seiner achtjährigen Tochter. Statt nur an Wochenenden übernimmt er die Betreuung an drei festen Tagen in der Woche, inklusive Übernachtungen und Schulbegleitung. Das entspricht rund 43 % Betreuungsanteil.
Nach alter Regelung hätte Thomas trotzdem den vollen Unterhalt zahlen müssen. Die Mutter hätte zusätzlich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gehabt. Das neue Urteil sorgt nun dafür, dass Thomas nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen muss – seine intensive Mitbetreuung wird finanziell anerkannt. Gleichzeitig entfällt der Anspruch der Mutter auf staatlichen Vorschuss.
Das Ergebnis: Thomas wird finanziell entlastet, ohne dass seine Tochter Nachteile erleidet – denn beide Eltern übernehmen Verantwortung.
Ein Schritt in Richtung modernes Familienrecht
Das Urteil reiht sich ein in die politische Debatte um eine Reform des Familienrechts. Immer mehr Stimmen fordern, die Realität moderner Elternschaften anzuerkennen: Viele Väter wollen mehr als nur „Wochenendpapa“ sein. Sie engagieren sich im Alltag, kümmern sich um Hausaufgaben, Arztbesuche und Freizeitgestaltung – und das zu Recht.
Mit dem Urteil wird die Grundlage für gerechtere Regelungen geschaffen, bei denen nicht nur das Einkommen zählt, sondern auch die tatsächliche Lebenswirklichkeit der Familie.
Fazit
Dieses Urteil stärkt Väter, die aktiv Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Es schützt nicht nur vor ungerechter finanzieller Belastung, sondern bringt auch die rechtliche Anerkennung, die engagierte Väter verdienen. Wer sich um sein Kind kümmert, soll nicht schlechter gestellt werden – das ist nicht nur fair, sondern im Sinne des Kindeswohls.